In welche Länder dürfen Geimpfte einreisen?
Das Thema Reisen in Coronazeiten wirft viele Fragen auf und macht es uns nicht wirklich leicht endlich wieder unsere Reisen durch die Welt genießen zu dürfen. Doch einige Ländern erlauben es mittlerweile wieder Menschen welche bereits gegen COVID geimpft oder von einer COVID-Erkrankung genesen sind einzureisen und Ihren Urlaub vor Ort zu verbringen.
Wir verraten Ihnen hier 4 Destinationen, in welchen Sie schon bald wieder Ihren Urlaub verbringen können:
Seychellen
Der paradiesische Inselstaat im Indischen Ozean hat die Quarantänepflicht für alle Reisenden aufgehoben, welche ein vollständige Immunisierung nachweisen können. Bedingung dafür ist, dass die Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegen muss. Auch wenn Sie bereits geimpft sind, müssen Sie weiterhin einen negativen PCR-Test vorweisen, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Madeira
Für die Einreise auf die Blumeninsel im Atlantik müssen Sie keinen negativen PCR-Test vorlegen, wenn Sie bereits vollständig geimpft sind. Eine Impfbescheinigung muss in englischer Sprache vorlegen und wichtige Angaben wie Name, Geburtsdatum, Art des Impfstoffes und Datum der Impfung enthalten. Außerdem sind auch Personen, welche in den vergangenen 90 Tagen eine Corona-Infektion durchgemacht haben und hierfür eine ärztliche Bescheinigung haben, von der Testpflicht befreit. Alle anderen Besucher benötigen für die Einreise weiterhin einen negativen PCR-Test.
Georgien
Wenn Sie bereits beide Impfdosen bekommen haben und so einen vollen Impfschutz vorweisen können, ist Ihnen die uneingeschränkte Einreise nach Georgien auf dem Luftweg erlaubt. Für Ungeimpfte ist weiterhin ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test notwendig.
Israel
Immer wieder ist in den Medien zu hören, dass Israel als Land mit der höchsten Durchimpfungsrate gilt. Dadurch haben auch alle Geimpften bereits wieder größere Freiheiten erhalten. Und dies gilt auch für Ausländer, welche das Land bereisen wollen.
Daher bestehen laut deutschem Auswärtigem Amt für Reisende Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht, sofern sie nachweisen können, bereits eine Impfung erhalten zu haben oder bereits COVID-genesen zu sein.
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